Informationen zu Schulbeihilfen

30. September 2024

Beihilfen des Bundes:

Die Schulbeihilfe des Bundes kann von Schülerinnen und Schülern der 6.-8. Klasse beantragt werden. Die Heim- und Fahrtkostenbeihilfe des Bundes sowie die finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen kann von Schülerinnen und Schülern der 5.-8. Klasse beantragt werden. Der Schulerfolg ist für die Beihilfen des Bundes unerheblich.

 

Über den Beihilfenrechner der Arbeiterkammer Oberösterreich (https://www.schulbeihilfenrechner.at/) können Sie nach Ihren Angaben anonym ermitteln, ob die Voraussetzung der Bedürftigkeit erfüllt ist und wie hoch die Schulbeihilfe, Heim- und Fahrtkostenbeihilfe oder besondere Schulbeihilfe des Bundes voraussichtlich sein wird.

 

Der mehrsprachige Onlineratgeber Schülerbeihilfe  (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/sbh.html) führt Sie bei Anträgen auf Schul- und/oder Heimbeihilfe des Bundes sowie auf Unterstützung zur Teilnahme an einer mehrtägigen Schulveranstaltung zum richtigen Formular, das Sie gleich downloaden, ausfüllen und von der Schule bestätigen lassen können.

 

Die Anträge auf Schulbeihilfe, Heim- und Fahrtkostenbeihilfe müssen bis spätestens 31.12. des laufenden Schuljahres bei der zuständigen Behörde eingelangt sein, Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen bis spätestens 30.4. Die Anträge können sowohl online als auch in Papierform gestellt werden. Die notwendigen Nachweise müssen in beiden Fällen beigefügt werden.

 

 

Beihilfen des Landes Tirol:

Anträge auf Schulbeihilfe können bei der Landesgedächtnisstiftung des Landes Tirols von Schülerinnen und Schülern der 5. Klasse gestellt werden. Die sozialen Kriterien finden sich auf der Homepage (https://www.tirol.gv.at/bildung/landesgedaechtnisstiftung/foerderungen-fuer-schuelerinnen-und-studentinnen/). Für Schülerinnen der 6.-8. Klasse ist die Schulbeihilfe des Landes in erster Linie dann vorgesehen, wenn trotz sozialer Bedürftigkeit keine oder nur eine unzureichende Beihilfe durch den Bund gewährt wird. Deswegen ist dem Antrag in diesem Fall unbedingt der negative Bescheid der zuständigen Bundesstelle beizufügen.

 

Heimbeihilfenfür Schülerinnen und Schüler der 5.-8. Klasse können nur nach Vorlage eines Negativbescheides der primär zuständigen Bundesstelle bereitgestellt werden.

 

Die Einreichung der Anträge ist nur online möglich. Der Antrag muss mit allen erforderlichen Beilagen bis spätestens 30.4. des Schuljahres eingereicht werden. Der Schulerfolg ist für die Beihilfen des Landes unerheblich.                                                                                                                                           

 

Stipendien der Michael von Zoller-Stiftung

Bedürftige österreichische Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt ihrer Geburt ihren Hauptwohnsitz in Süd-, Ost- oder Nordtirol hatten, können sich um Stipendien der Michael von Zoller-Stiftung bewerben.

 

Kriterien für den Erhalt des Stipendiums sind ein günstiger Schul- und Studienerfolg (d.h. im 1. Jahr: Aufnahme an der Schule, in den folgenden Jahren: Berechtigung zum Aufsteigen bzw. Bezug einer Schulbeihilfe). Die Einreichfrist endet am 15.05.2025. Das Online-Formular findet sich beim Klick auf „Stipendienansuchen Schülerschaft“ auf der Seite https://www.noe.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/Noe_Stiftungsstipendien.html.

Finanzielle Unterstützung von Schulveranstaltungen durch den Elternverein

Bei unserem Elternverein kann ebenfalls finanzielle Unterstützung für Schulveranstaltungen beantragt werden. Das Formular für die sog. „Stille Hilfe“ muss spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an den Elternverein übermittelt werden (https://korg-kettenbruecke.tsn.at/news/ansuchen-um-finanzielle-unterstuetzung).

 

 

Für Auskünfte steht Prof. Brigitte Fox-Beyer während ihrer Sprechstunde zur Verfügung.