Ansuchen um Freistellung vom Unterricht
Gesetzliche Grundlage (§45 SchUG):
Auf Ansuchen kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand/die Klassenvorständin, darüber hinaus die Schulleiterin die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen.
Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
• Tätigkeiten im Rahmen der Schüler:innen-Vertretung
• Feiertage verschiedener Religionen
• Gesundheitliche Gründe (z.B. Therapien oder Kuraufenthalte – bitte Bestätigung beilegen)
• Teilnahme an Sportveranstaltungen, an kulturellen Veranstaltungen (bitte Bestätigung beilegen)
• Beerdigung bzw. Hochzeiten enger (!) Verwandter (Eltern, Großeltern, Geschwister)
• Besuch von Elternteilen, die dauerhaft im Ausland leben